VORLAGE FÜR DIE ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT DER WEBSITE UND MOBILEN ANWENDUNG FÜR DIE IN ART. 3 ABSATZ 1-BIS DES GESETZES VOM 9. JANUAR 2004, NR. 4 GENANNTEN STELLEN
Arranger Consulting srl verpflichtet sich, seine Website barrierefrei zu gestalten, in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 4 vom 9. Januar 2004, Art. 3, Absatz 1-bis.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.rivadeglietruschi.it/
KONFORMITÄTSSTATUS
Diese Website ist teilweise konform mit den Barrierefreiheitsanforderungen der geltenden Vorschriften und der Norm UNI CEI EN 301549:2022, aufgrund einiger Nichtkonformitäten und gerechtfertigter Ausnahmen wegen unverhältnismäßiger Belastung, wie in Art. 3-ter des Gesetzes 4/2004 vorgesehen.
Teilweise konforme Inhalte
Die folgenden Funktionen sind nur teilweise konform:
- 1.3.1 Informationen und Beziehungen – Einige strukturelle Informationen, wie Überschriften, Listen oder Feldbeschriftungen, sind möglicherweise nicht korrekt angegeben, der Inhalt bleibt jedoch teilweise verständlich.
- 1.4.1 Farbgebrauch – Farbe könnte als einziges Unterscheidungsmerkmal für bestimmte Informationen verwendet werden, ohne jedoch das Verständnis wesentlich zu beeinträchtigen.
- 1.4.5 Bilder von Text – Manche Texte können als Bilder dargestellt werden, bleiben jedoch in den meisten Fällen verständlich.
- 4.1.1 Syntaxanalyse (Parsing) – Der Seiten-Code kann kleine Fehler enthalten, die jedoch in den meisten Fällen die Nutzung mit assistiven Technologien nicht beeinträchtigen.
- 1.4.4 Textvergrößerung – Text passt sich möglicherweise nicht immer korrekt an, wenn er vergrößert wird, bleibt aber im Allgemeinen lesbar und zugänglich.
- 2.4.4 Zweck des Links (im Kontext) – Einige Links sind möglicherweise nicht selbsterklärend, ihr Zweck wird jedoch aus dem Kontext deutlich.
- 2.5.3 Beschriftung im Namen – Einige Schaltflächen oder Befehle könnten eine sichtbare Beschriftung haben, die sich vom Namen für Screenreader unterscheidet, die Funktion bleibt jedoch teilweise verständlich.
- 3.3.2 Beschriftungen oder Anweisungen – Einige Eingabefelder könnten unklare Beschriftungen oder Anweisungen haben, bleiben jedoch teilweise nutzbar.
- 1.4.11 Kontrast bei nicht-textuellen Inhalten – Manche nicht-textuellen Elemente wie Schaltflächen, Symbole oder visuelle Indikatoren könnten einen unzureichenden Kontrast aufweisen, bleiben aber teilweise erkennbar.
- 4.1.2 Name, Rolle, Wert – Manche Interface-Komponenten wie Schaltflächen oder Formulare kommunizieren ihren Namen, ihre Rolle oder ihren Status möglicherweise nicht korrekt an Screenreader, bleiben jedoch teilweise zugänglich.
- 3.1.1 Sprache der Seite – Die Hauptsprache der Seite ist möglicherweise nicht immer korrekt im Code angegeben, der Inhalt bleibt jedoch größtenteils verständlich.
- 3.1.2 Sprachabschnitte – Teile des Inhalts in einer anderen Sprache könnten ohne klare Kennzeichnung erscheinen.
- 1.4.12 Textabstände – Textabstände sind möglicherweise nicht vollständig anpassbar, beeinträchtigen jedoch die Lesbarkeit insgesamt nicht.
- 1.4.13 Inhalte bei Hover oder Fokus – Manche Inhalte erscheinen nur bei Hover oder Fokus, aber die Hauptinformationen bleiben auch ohne diese zugänglich und die Benutzerfreundlichkeit wird nicht beeinträchtigt.
- 3.2.4 Konsistente Identifizierung – Manche Elemente sind möglicherweise nicht vollständig konsistent benannt, ohne jedoch das Verständnis wesentlich zu beeinträchtigen.
- 2.4.5 Verschiedene Navigationsmöglichkeiten – Manche Navigationsarten werden nicht vollständig unterstützt oder Alternativen sind nicht ganz klar, die Barrierefreiheit für die meisten Nutzer bleibt jedoch erhalten.
- 2.1.1 Tastaturbedienung – Manche Funktionen der Seite sind möglicherweise nicht vollständig per Tastatur zugänglich, die Hauptnavigation bleibt jedoch möglich.
- 2.1.2 Keine Tastaturfalle – Manche Elemente erlauben möglicherweise keine vollständige Steuerung per Tastatur, blockieren die Navigation jedoch nicht vollständig.
- 1.3.2 Bedeutungsvolle Reihenfolge – Die Reihenfolge der Inhalte wird möglicherweise nicht immer korrekt für assistive Technologien beibehalten, die Bedeutung bleibt jedoch teilweise verständlich.
Nicht konforme Inhalte
Die folgenden Funktionen sind nicht konform:
- 2.4.7 Sichtbarer Fokus – Der Fokus ist möglicherweise während der Tastaturnavigation nicht sichtbar, was die Orientierung auf der Seite erschwert.
- 2.4.1 Überspringen von Blöcken – Es scheinen keine Mechanismen vorhanden zu sein, um direkt zum Hauptinhalt zu springen, was die Navigation für Tastatur- oder Screenreader-Nutzer erschwert.
- 4.1.3 Statusmeldungen – Statusmeldungen werden möglicherweise nicht von assistiven Technologien erkannt, wodurch Nutzer wichtige Änderungen auf der Seite nicht wahrnehmen.
- 2.2.2 Pause, Stopp, Ausblenden – Inhalte wie Animationen, Karussells oder automatische Aktualisierungen können möglicherweise nicht pausiert, gestoppt oder ausgeblendet werden, was für einige Nutzer Schwierigkeiten bei der Nutzung verursacht.
- 1.1.1 Nicht-textuelle Inhalte – Nicht-textuelle Inhalte haben möglicherweise keine Textalternativen und sind dadurch für Nutzer, die sie nicht visuell oder sensorisch wahrnehmen können, völlig unzugänglich.
- 1.4.10 Umbruch – Der automatische Umbruch von Inhalten kann ohne Vorwarnung oder Kontrolle erfolgen, was es Nutzern mit assistiven Technologien erschwert, den Änderungen zu folgen.
- 1.2.1 Nur Audio und nur Video (voraufgezeichnet) – Audio- oder Video-Inhalte ohne Text oder Beschreibung sind für Nutzer mit sensorischen Einschränkungen nicht zugänglich.
Begründung der unverhältnismäßigen Belastung
Die Anpassung würde erfordern:
- externe Fachinterventionen
- erhebliche finanzielle Investitionen
- beträchtliche organisatorische Auswirkungen, die Ressourcen von der normalen Tätigkeit abziehen
Daher ist es in dieser Phase nicht tragbar, alle geforderten Anpassungen vorzunehmen. Wir verpflichten uns jedoch, die Barrierefreiheit schrittweise zu verbessern. Jede Maßnahme, Aktualisierung oder Änderung wird auch darauf ausgerichtet sein, eine größere Barrierefreiheit zu gewährleisten, im Rahmen unserer technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Möglichkeiten.
ERSTELLUNG DER ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Erstellungsdatum: 05/08/2025
Die Bewertung wurde durch Selbsteinschätzung mit automatischen Werkzeugen und subjektiven Prüfungen durchgeführt (z. B. https://mauve.isti.cnr.it/).
Feedback und Kontakte
Es ist möglich, Meldungen und Anfragen zu barrierefreien Inhalten zu senden an:
Meldungen an die AGID
Im Falle einer unbefriedigenden Antwort innerhalb von 30 Tagen ist es möglich, eine Beschwerde einzureichen bei:
Informationen zur Website
- CMS: WordPress
- Usability-Tests durchgeführt: Ja
Informationen zur Organisation
- Mitarbeiter mit Behinderungen: 1
- Barrierefreie Arbeitsplätze: 1